Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier erfahren Sie, was das im Alltag heißt, welche Leistungen es gibt und wie Sie den Pflegegrad beantragen.
- Pflegegrad 2 gilt bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Gutachten.
- Pflegegeld: 347 Euro im Monat, Pflegesachleistung bis 796 Euro.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, formlos reicht zum Start.
Pflegegrad 2 entspricht meist der früheren Pflegestufe 1. Mit Demenz konnte es auch Pflegestufe 0 sein.
Wann gilt Pflegegrad 2?
Der Medizinische Dienst bewertet in einem Gutachten, wie selbstständig ein Mensch ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 2 gibt es bei 27 bis unter 47,5 Punkten. Wie die Punkte entstehen, lesen Sie unter Pflegegrad berechnen.
Typische Beispiele:
- Hilfe beim Waschen oder Anziehen ist täglich nötig
- Der Haushalt ist ohne Unterstützung nicht mehr zu schaffen
- Gedächtnis oder Orientierung lassen nach
Das sind nur Beispiele. Entscheidend ist das Gutachten im Einzelfall.
Diese Leistungen gibt es in Pflegegrad 2
- Pflegegeld: 347 Euro im Monat, wenn Angehörige pflegen (mehr dazu)
- Pflegesachleistung: bis zu 796 Euro im Monat für einen ambulanten Pflegedienst
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (mehr dazu)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat (mehr dazu)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro (mehr dazu)
- Wohnumfeld verbessern: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (mehr dazu)
- Im Pflegeheim: 805 Euro im Monat
Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag
Mit 131 Euro im Monat können Sie Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder bei der Wäsche bezahlen. Vergleichen Sie kostenlos Angebote in Ihrer Nähe.
Für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben machen Sie direkt beim Partner „Verbund Pflegehilfe“. Finden Sie darüber Hilfe, unterstützen Sie damit unsere Arbeit, ohne Mehrkosten für Sie.
So beantragen Sie Pflegegrad 2
Rufen Sie bei der Pflegekasse an (sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse) und sagen Sie, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Das reicht für den Start. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
Ist der Pflegegrad zu niedrig?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Auch ein Höherstufungsantrag ist möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Und wenn die Leistungen nicht reichen?
Mit Pflegegrad 2 deckt die Kasse nur einen Teil der Kosten. Kommt später ein Heimplatz dazu, reichen 805 Euro bei weitem nicht aus.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten oft nicht decken. Wer die Lücke nicht aus Einkommen oder Ersparnissen tragen möchte, kann sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung oder einem Pflegetagegeld absichern. Das ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit.
Selbst vorsorgen: Pflegezusatzversicherung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich früh absichern. Der Beitrag hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Je früher, desto günstiger. Wer schon pflegebedürftig ist, kann in der Regel nicht mehr abschließen. Für Partner, Geschwister oder Kinder kann sich der Blick trotzdem lohnen.
Mehr zur Pflegevorsorge Beitrag berechnen (ERGO)
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter für die ERGO tätig (§ 34d Abs. 7 GewO) und erhalten bei einem Abschluss eine Vergütung. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: § 15, §§ 36–45b SGB XI, Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 17. Oktober 2026