Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Eine Pause für pflegende Angehörige
- Bis zu 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2.
- Bis zu 8 Wochen Pause pro Jahr.
- Formlos bei der Pflegekasse beantragen.
Wer zu Hause pflegt, braucht auch mal eine Pause oder fällt selbst aus. Dafür gibt es Geld von der Pflegekasse.
Was ist der Unterschied?
Verhinderungspflege
Jemand anderes übernimmt die Pflege zu Hause, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person. Bis zu 8 Wochen im Jahr.
Kurzzeitpflege
Die pflegebedürftige Person wird für kurze Zeit in einer Einrichtung betreut, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Ebenfalls bis zu 8 Wochen.
Wie viel Geld gibt es?
Wer die Ersatzpflege übernimmt, ist wichtig: Bei Pflegediensten oder nicht verwandten Personen kann der volle Betrag erstattet werden. Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung meist deutlich niedriger.
So beantragen Sie es
- Sie können die Leistung formlos bei der Pflegekasse beantragen, oft genügt ein Anruf.
- Reichen Sie nach der Ersatzpflege die Rechnung oder einen Nachweis ein.
- Fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach, welche Unterlagen sie braucht.
Was ändert sich mit der Pflegereform?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 soll die Verhinderungspflege zum 1. Januar 2027 keine eigene Leistung mehr sein. Der gemeinsame Jahresbetrag würde wegfallen. Für Kurzzeitpflege und akute Notlagen ist ein zweckgebundenes Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr für die Pflegegrade 2 bis 5 geplant. Ersatzpflege, etwa bei einer geplanten Abwesenheit, soll aus dem neuen Entlastungsbudget oder dem Sachleistungsbudget bezahlt werden.
Das ist noch kein Gesetz. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt, Änderungen sind möglich. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite. Wer in diesem Jahr noch einen Anspruch hat, sollte ihn deshalb nutzen. Aktuelles lesen Sie unter Pflegereform 2027.
Quelle: Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, § 39 SGB XI in der Entwurfsfassung.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 30. Oktober 2026