Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Mann am Laptop mit Unterlagen auf dem Tisch
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, das Antragsdatum zählt.
  • Führen Sie etwa zwei Wochen ein Pflegetagebuch.
  • Gegen den Bescheid können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen.

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung. Der Weg dorthin ist weniger kompliziert, als er wirkt. Hier sind die vier Schritte.

Schritt 1: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Anruf oder Brief genügt. Die Kasse schickt Ihnen dann die Antragsformulare zu.

Wichtig: Das Datum des Antrags zählt. Ab diesem Tag gibt es Leistungen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wird. Deshalb nicht warten, bis alle Unterlagen komplett sind.

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Schritt 2: Alltag beobachten und aufschreiben

Führen Sie etwa zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was klappt nicht allein, wie oft, wie lange dauert die Hilfe? Auch schwere Tage gehören dazu. Sammeln Sie außerdem Arztberichte, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus und eine Liste der Medikamente.

Schritt 3: Die Begutachtung vorbereiten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten übernimmt das ein anderer Gutachterdienst. Eine Fachkraft besucht die Person meist zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, zum Beispiel Mobilität und Selbstversorgung.

  • Seien Sie beim Termin dabei, wenn möglich.
  • Schildern Sie den Alltag so, wie er ist, auch an schlechten Tagen.
  • Legen Sie das Pflegetagebuch und die Arztberichte bereit.

Schritt 4: Bescheid prüfen, bei Bedarf widersprechen

Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten: Passt der Pflegegrad zum Alltag?

Wenn nicht, können Sie Widerspruch einlegen. Er geht schriftlich an die Pflegekasse, die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Eine kurze Begründung hilft, sie kann auch nachgereicht werden.

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Stand: 6. Oktober 2026