Pflegegeld 2026: Wie viel gibt es und wie beantragen Sie es?
So viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse 2026 im Monat, wenn Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen:
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat.
Pflegegrad prüfen Pflegegeld beantragen

Das Pflegegeld ist für Menschen gedacht, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 bis 990 Euro im Monat.
- Es wird bar an die pflegebedürftige Person gezahlt, die es an Pflegende weitergeben kann.
- Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren.
Bis 2016 sprach man von Pflegestufen. Seit 2017 gibt es Pflegegrade. Wer früher Pflegestufe 1 hatte, ist heute meist in Pflegegrad 2 (Stufe 2: Pflegegrad 3, Stufe 3: Pflegegrad 4). Mit Demenz galt eine Stufe höher. Zur Umrechnungstabelle
Pflegegeld oder Pflegedienst?
Kommt ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Kasse die Pflegesachleistung direkt an den Dienst: bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (3), 1.859 Euro (4) oder 2.299 Euro (5) im Monat. Wird der Betrag nicht ganz gebraucht, gibt es anteilig Pflegegeld dazu. Das nennt man Kombinationsleistung.
Beratungsbesuch
Wer Pflegegeld bekommt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachweisen: in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. In Pflegegrad 1 ist er freiwillig.
Gut zu wissen
- Das Pflegegeld ist für die Pflegeperson in der Regel steuerfrei.
- Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse Rentenbeiträge erhalten.
- Zusätzlich gibt es Entlastungsbetrag (131 Euro) und Verhinderungspflege.
So beantragen Sie es
Das Pflegegeld wird zusammen mit dem Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt (Anleitung). Es wird ab Antragstellung gezahlt, deshalb lohnt es sich, nicht zu lange zu warten. Was sich mit der Reform ändern könnte, lesen Sie unter Pflegereform 2027.
Und wenn die Leistungen nicht reichen?
Das Pflegegeld ist ein Zuschuss, kein Lohn. Wer Pflege selbst übernimmt oder bezahlt organisieren muss, merkt schnell, dass es allein nicht reicht.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten oft nicht decken. Wer die Lücke nicht aus Einkommen oder Ersparnissen tragen möchte, kann sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung oder einem Pflegetagegeld absichern. Das ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit.
Selbst vorsorgen: Pflegezusatzversicherung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich früh absichern. Der Beitrag hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Je früher, desto günstiger. Wer schon pflegebedürftig ist, kann in der Regel nicht mehr abschließen. Für Partner, Geschwister oder Kinder kann sich der Blick trotzdem lohnen.
Mehr zur Pflegevorsorge Beitrag berechnen (ERGO)
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter für die ERGO tätig (§ 34d Abs. 7 GewO) und erhalten bei einem Abschluss eine Vergütung. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: §§ 36–38 SGB XI, Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 23. Oktober 2026