Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier erfahren Sie, was das im Alltag heißt, welche Leistungen es gibt und wie Sie den Pflegegrad beantragen.
- Pflegegrad 1 gilt bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Gutachten.
- Es gibt kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, formlos reicht zum Start.
Pflegegrad 1 gibt es erst seit 2017. Eine Pflegestufe 1 entspricht heute eher Pflegegrad 2 (zu Pflegegrad 2).
Wann gilt Pflegegrad 1?
Der Medizinische Dienst bewertet in einem Gutachten, wie selbstständig ein Mensch ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 1 gibt es bei 12,5 bis unter 27 Punkten. Wie die Punkte entstehen, lesen Sie unter Pflegegrad berechnen.
Typische Beispiele:
- Treppensteigen und längere Wege fallen schwer
- Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Putzen ist nötig
- Medikamente oder Termine müssen im Blick behalten werden
Das sind nur Beispiele. Entscheidend ist das Gutachten im Einzelfall.
Diese Leistungen gibt es in Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen, zum Beispiel Haushaltshilfe (mehr dazu)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat, etwa Handschuhe oder Desinfektion (mehr dazu)
- Wohnumfeld verbessern: Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für einen barrierefreien Umbau (mehr dazu)
- Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige
- Im Pflegeheim: 131 Euro Zuschuss im Monat
Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag
Auch in Pflegegrad 1 gibt es 131 Euro im Monat für Hilfe im Haushalt. Vergleichen Sie kostenlos Angebote in Ihrer Nähe.
Für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben machen Sie direkt beim Partner „Verbund Pflegehilfe“. Finden Sie darüber Hilfe, unterstützen Sie damit unsere Arbeit, ohne Mehrkosten für Sie.
So beantragen Sie Pflegegrad 1
Rufen Sie bei der Pflegekasse an (sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse) und sagen Sie, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Das reicht für den Start. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen.
Ist der Pflegegrad zu niedrig?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Auch ein Höherstufungsantrag ist möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Und wenn die Leistungen nicht reichen?
Gerade in Pflegegrad 1 fällt die Unterstützung der Kasse klein aus. Wer später mehr Hilfe braucht, trägt die Mehrkosten oft selbst.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten oft nicht decken. Wer die Lücke nicht aus Einkommen oder Ersparnissen tragen möchte, kann sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung oder einem Pflegetagegeld absichern. Das ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit.
Selbst vorsorgen: Pflegezusatzversicherung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich früh absichern. Der Beitrag hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Je früher, desto günstiger. Wer schon pflegebedürftig ist, kann in der Regel nicht mehr abschließen. Für Partner, Geschwister oder Kinder kann sich der Blick trotzdem lohnen.
Mehr zur Pflegevorsorge Beitrag berechnen (ERGO)
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter für die ERGO tätig (§ 34d Abs. 7 GewO) und erhalten bei einem Abschluss eine Vergütung. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: § 15, §§ 36–45b SGB XI, Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 30. Oktober 2026