Wohnraum anpassen: Zuschuss für Treppenlift, Bad und mehr

Wohnraum anpassen: Zuschuss für Treppenlift, Bad und mehr

Älterer Mann auf einem Treppenlift im Hausflur
Noch keinen Pflegegrad?
Den Zuschuss gibt es ab Pflegegrad 1. Der Check zeigt in 3 Minuten, welcher Grad in Frage kommt.
Check starten
Das Wichtigste in Kürze
  • Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme.
  • Antrag stellen, bevor der Umbau beginnt.
  • Mehrere Angebote einholen und vergleichen.

Mit kleinen Umbauten kommen viele Pflegebedürftige länger in der eigenen Wohnung zurecht. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

Wie viel Zuschuss gibt es?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, können sich die Zuschüsse addieren, insgesamt bis zu 16.720 Euro.

Was wird bezuschusst?

  • Eine ebenerdige Dusche oder ein barrierefreies Bad
  • Ein Treppenlift
  • Breitere Türen und entfernte Türschwellen
  • Fest eingebaute Haltegriffe

So gehen Sie vor

1. Angebote einholen

Lassen Sie sich mehrere Kostenvoranschläge geben und vergleichen Sie.

2. Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse bevor der Umbau beginnt.

3. Genehmigung abwarten

Erst nach der Zusage lohnt sich der Auftrag. Wer vorher beginnt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

4. Umbau und Rechnung

Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Gut zu wissen

  • Wenn sich die Pflegesituation deutlich verändert, kann ein neuer Zuschuss möglich sein.
  • Als Mieter brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
Anzeige

Treppenlift oder Badumbau: Angebote vergleichen

Lassen Sie sich kostenlos Angebote geprüfter Anbieter vergleichen, bevor Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen.

Treppenlifte vergleichen Badumbau anfragen

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben machen Sie direkt beim Partner „Verbund Pflegehilfe“. Finden Sie darüber Hilfe, unterstützen Sie damit unsere Arbeit, ohne Mehrkosten für Sie.

Zum Pflegegrad-Check

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2025/2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.

Stand: 30. Oktober 2026