Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat sinnvoll nutzen
- 131 Euro im Monat, in allen Pflegegraden.
- Erstattung gegen Rechnung, nur für anerkannte Angebote.
- Nicht genutztes Geld lässt sich bis Ende Juni des Folgejahres übertragen.
Der Entlastungsbetrag ist Geld, das viele Familien liegen lassen. Er steht Ihnen zu, wenn Sie zu Hause gepflegt werden.
Wie viel und für wen?
Wofür darf man ihn einsetzen?
- Haushaltshilfe, zum Beispiel Putzen, Einkaufen, Wäsche
- Betreuung und Begleitung im Alltag
- Tages- oder Nachtpflege (die Eigenanteile)
- Kurzzeitpflege
Wichtig zu wissen
- Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Sie bekommen es erstattet, wenn Sie eine Rechnung einreichen.
- Der Anbieter muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach.
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können in spätere Monate übertragen werden, bis Ende Juni des Folgejahres.
So beantragen Sie es
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse sagt Ihnen, welche Nachweise nötig sind. Oft hilft auch ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Was ändert sich mit der Pflegereform?
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 in Pflegegrad 1 entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll daraus das Sozialraumbudget werden, mit bis zu 175 Euro im Monat (unter 25 Jahren bis zu 300 Euro). Noch ist das kein Gesetz. Aktuelles lesen Sie auf unserer Seite zur Pflegereform 2027.
Haushaltshilfe für den Entlastungsbetrag finden
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Hilfe im Haushalt bezahlen. Vergleichen Sie kostenlos Angebote in Ihrer Nähe.
Für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben machen Sie direkt beim Partner „Verbund Pflegehilfe“. Finden Sie darüber Hilfe, unterstützen Sie damit unsere Arbeit, ohne Mehrkosten für Sie.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: § 45b SGB XI, Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 30. Oktober 2026