Pflegegrade im Überblick
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie zeigen, wie selbstständig ein Mensch noch ist. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.

- Es gibt fünf Pflegegrade, von geringer bis schwerster Beeinträchtigung.
- Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld: 347 bis 990 Euro im Monat.
- Welcher Pflegegrad passt, entscheidet der Medizinische Dienst per Gutachten.
Bei bestimmten Erkrankungen gibt es Besonderheiten: Demenz · Schlaganfall · COPD · Parkinson · Krebs
Die Pflegegrade und ihre Leistungen
| Grad | Punkte | Pflegegeld | Sachleistung | Heim |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 12,5–27 | – | – | 131 €* |
| 2 | 27–47,5 | 347 € | 796 € | 805 € |
| 3 | 47,5–70 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| 4 | 70–90 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| 5 | 90–100 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Monatliche Beträge, Stand 2026. Grad = Pflegegrad, Sachleistung = Pflegedienst zu Hause, Heim = Leistungsbetrag der Kasse im Pflegeheim (nicht der Preis des Heims). *In Pflegegrad 1 gibt es im Heim 131 Euro Zuschuss. Zu Hause gibt es in Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag.
Bis 2016 gab es drei Pflegestufen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Die alten Stufen wurden so übergeleitet: Stufe 1 wurde Pflegegrad 2, Stufe 2 wurde Pflegegrad 3 und Stufe 3 wurde Pflegegrad 4. Bei Demenz galt jeweils eine Stufe mehr. Wer „Pflegestufe“ sucht, ist hier richtig. Zur Umrechnungstabelle
Was bedeuten die Stufen?
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung
Wie kommt man zu einem Pflegegrad?
Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach prüft der Medizinische Dienst in einem Hausbesuch, wie selbstständig die Person ist. Daraus entsteht eine Punktzahl (so wird der Pflegegrad berechnet). Die Anleitung: Pflegegrad beantragen.
Und wenn die Leistungen nicht reichen?
Die Leistungen der Pflegekasse steigen mit dem Pflegegrad, decken die Kosten aber meist nur zum Teil. Gerade bei längerer Pflege oder im Heim bleibt oft eine Lücke.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten oft nicht decken. Wer die Lücke nicht aus Einkommen oder Ersparnissen tragen möchte, kann sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung oder einem Pflegetagegeld absichern. Das ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit.
Selbst vorsorgen: Pflegezusatzversicherung
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich früh absichern. Der Beitrag hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Je früher, desto günstiger. Wer schon pflegebedürftig ist, kann in der Regel nicht mehr abschließen. Für Partner, Geschwister oder Kinder kann sich der Blick trotzdem lohnen.
Mehr zur Pflegevorsorge Beitrag berechnen (ERGO)
Wir sind als gebundener Versicherungsvertreter für die ERGO tätig (§ 34d Abs. 7 GewO) und erhalten bei einem Abschluss eine Vergütung. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle: § 15, §§ 36–45b SGB XI, Stand 2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.
Stand: 30. Oktober 2026