Pflegehilfsmittel und Pflegebox: Was Ihnen zusteht

Pflegehilfsmittel und Pflegebox: Was Ihnen zusteht

Geöffneter Karton mit Handschuhen, Desinfektionsmittel und Einlagen
Noch keinen Pflegegrad?
Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1. Der Check zeigt in 3 Minuten, welcher Grad in Frage kommt.
Check starten
Das Wichtigste in Kürze
  • Bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause.
  • Nicht genutztes Geld verfällt, nutzen Sie es jeden Monat.
  • Den Anbieter dürfen Sie frei wählen und wechseln.

Wer zu Hause pflegt, braucht jeden Monat Dinge wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz. Dafür zahlt die Pflegekasse. Viele Familien holen sich das Geld nicht ab, weil sie es nicht wissen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Das sind Produkte, die man aufbraucht und regelmäßig nachkaufen muss. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz und Schutzschürzen

Wie viel Geld gibt es?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Voraussetzung ist ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).

Der Betrag gilt pro Monat. Nicht genutztes Geld verfällt, es wird nicht angespart. Deshalb lohnt es sich, ihn jeden Monat zu nutzen.

So bekommen Sie die Produkte

1. Pflegegrad haben

Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung. Wie Sie ihn beantragen, steht in unserem Ratgeber.

2. Anbieter wählen

Sie können einen Lieferanten frei wählen. Achten Sie darauf, dass er mit Ihrer Pflegekasse zusammenarbeitet, dann entstehen für Sie keine Mehrkosten.

3. Antrag stellen

Der Antrag ist einfach, oft genügt ein kurzes Formular oder ein Anruf. Viele Anbieter übernehmen den Kontakt mit der Pflegekasse für Sie.

4. Monatlich erhalten

Die Box kommt jeden Monat nach Hause. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts, solange Sie im Budget bleiben.

Gut zu wissen

  • Sie dürfen die Produkte innerhalb des Budgets selbst zusammenstellen.
  • Den Anbieter dürfen Sie wechseln, wenn Sie nicht zufrieden sind.
  • Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett sind etwas anderes. Dafür gelten eigene Regeln und manchmal eine Zuzahlung.

Was ändert sich mit der Pflegereform?

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab dem 1. Januar 2027 keine eigene Leistung mehr sein. Ab Pflegegrad 2 sollen sie aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden. Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Entlastungsbudget vor. Noch ist das kein Gesetz. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Pflegereform 2027.

Zum Pflegegrad-Check

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln können sich ändern. Quelle für den Betrag: Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), Stand 2025/2026. Bilder: KI-generiert, dargestellte Personen sind nicht real.

Stand: 30. Oktober 2026